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Die Landesarmutskonferenz Niedersachsen ist ein in regelmäßigen
Abständen tagendes Forum der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in
Niedersachsen, des DGB-Landesbezirks, von Verbänden und von Initiativen auf Landesebene,
die mit ihrer fachlichen Arbeit dazu beitragen, das Armutsproblem zu überwinden und/oder
die Selbsthilfeansätze der von Armut betroffenen oder bedrohten Bevölkerungsgruppen
repräsentieren.
Die Landesarmutskonferenz versteht sich als regionale Initiative zur
Nationalen Armutskonferenz in Niedersachsen. Sie ist ein Forum, das einen Beitrag zur
Vernetzung der Aktivitäten gegen Armut leisten will.
Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:
Beratung über die Entwicklung von Armut und Armutsbekämpfung in
Niedersachsen
Förderung gemeinsamer Aktivitäten der beteiligten Verbände und
Initiativen zur Bekämpfung von Armut und ihren Folgeerscheinungen, z.B. durch
fachpolitische Foren, Hearings u. a.
Formulierung gemeinsamer
Stellungnahmen und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen
Die
Landesarmutskonferenz sucht die Zusammenarbeit mit lokalen Armutskonferenzen und
Zusammenschlüssen, die die in Absatz 1 formulierten Ziele verfolgen; sie kooperiert mit
der Nationalen Armutskonferenz und hält über diese Kontakt zum Armutsnetzwerk der EG.
Die Konferenz setzt sich
zusammen aus Mitgliedern und Gästen.
Mitglieder sind:
- Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, der DGB-Landesbezirk
Niedersachsen/Bremen und Verbände und Initiativen im Sinne des Absatz 1.
Mit Gaststatus arbeiten in der Konferenz darüber hinaus weitere
Personen und Gruppierungen sowie Gebietskörperschaften beratend mit.
Die Mitglieder
entscheiden über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern und Gästen.
Im Hinblick auf Beschlüsse hat jedes Mitglied eine Stimme. Um den
Konsens zu fördern, aber zugleich die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der Konferenz
sicherzustellen, werden Entscheidungen grundsätzlich mit mindestens zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder getroffen.
Nichtkonsensfähige Stellungnahmen werden nur von den zustimmenden Verbänden und
Initiativen gezeichnet.
Die Konferenz tagt regelmäßig mindestens zweimal im
Jahr. Sie bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen.
Die Konferenz wählt jeweils für 1 Jahr zwei
gleichberechtigte Sprecher/innen, davon mindestens eine Frau. Diese bereiten die Sitzungen
vor und sind Vertreter/innen der Landesarmutskonferenz Niedersachsen nach außen.
Mitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag zur
Deckung der laufenden Kosten in Höhe von 100,- EUR. Bei Bedarf kann dieser Beitrag
ermäßigt oder erlassen werden.
Aktivitäten werden im Einzelfall durch die Beteiligten finanziert (Umlageverfahren,
Bürgschaften).
Zur Deckung entstehender Kosten sollen bei Bedarf Spendenmittel beschafft werden.
Mit der laufenden Verwaltung und Mittelbewirtschaftung
wird ein Mitglied der Landesarmutskonferenz betraut. Dieses legt gegenüber der
Landesarmutskonferenz einmal jährlich Rechenschaft ab.
Hannover, den 22.06.1995
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